Warum ist Unfallverhütung wichtig?
Im Bewachungsgewerbe sollen Beschäftigte, betreute Personen und Dritte vor vermeidbaren Gefahren geschützt werden. Unfallverhütung verbindet allgemeine Pflichten zum Arbeitsschutz mit besonderen Regeln für Wach- und Sicherungstätigkeiten sowie der verständlichen Kennzeichnung von Gefahren und Rettungswegen.
01 · Grundlagen
Unfallverhütung bedeutet, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem Unterweisung, sichere Arbeitsabläufe, geeignete Ausrüstung, Meldung von Gefahren und die Beachtung von Sicherheitszeichen.
02 · DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ konkretisiert Pflichten von Unternehmern und Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie gilt im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung und ergänzt weitere Arbeitsschutzvorschriften.
Wichtige Lernpunkte
- Verantwortung des Unternehmers: Arbeit so organisieren, dass Gefährdungen möglichst vermieden und verbleibende Risiken reduziert werden; erforderliche Maßnahmen, geeignete Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.
- Unterweisung: Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach erforderlichenfalls wiederkehrend verständlich und tätigkeitsbezogen unterwiesen werden.
- Pflichten der Versicherten: Weisungen zum Arbeitsschutz beachten, Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß verwenden und sicherheitswidrige Zustände nicht ignorieren.
- Gefahren melden: Erhebliche Gefahren, Mängel an Schutzvorrichtungen und Arbeitsmitteln unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
- Persönliche Schutzausrüstung: Vorgesehene Ausrüstung entsprechend der Gefährdung korrekt benutzen und pfleglich behandeln.
- Erste Hilfe und Notfallorganisation: Betriebliche Abläufe und Ansprechpersonen kennen; im Notfall alarmieren und Eigenschutz beachten.
03 · DGUV Vorschrift 23 – Wach- und Sicherungsdienste
Die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ behandelt besondere Unfallgefahren bei Bewachungs- und Sicherungstätigkeiten. Für die Prüfung ist wichtig, Gefahren aus Einsatzort, Auftrag, Arbeitszeit, Arbeitsmitteln und Kontakt mit anderen Personen frühzeitig zu erkennen. Die konkrete Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen richtet sich nach der geltenden Vorschrift und Tätigkeit.
Wichtige Lernpunkte
- Einsatz vorbereiten: Auftrag, örtliche Gefahren, Zutrittswege, Kommunikationsmittel und Notfallverfahren kennen.
- Alleinarbeit und Kontrollgänge: Betriebliche Schutz- und Meldeverfahren beachten; bei gefährlichen Situationen nicht unnötig allein oder ohne Rückmeldung handeln.
- Arbeitsmittel: Ausrüstung nur bestimmungsgemäß und nach Unterweisung verwenden; beschädigte oder unsichere Mittel melden und nicht weiterverwenden, wenn dadurch Gefahr entsteht.
- Verkehrs- und Objektbereiche: Auf Fahrzeuge, unübersichtliche Wege, Höhenunterschiede, schlechte Beleuchtung und sonstige örtliche Gefahren achten.
- Konflikte und Bedrohungen: Eigenschutz hat Vorrang. Abstand halten, Hilfe anfordern, vereinbarte Kommunikations- und Alarmierungswege nutzen und keine unnötigen Risiken eingehen.
- Gefahren melden: Besondere Vorkommnisse, unsichere Arbeitsbedingungen und Beinaheunfälle entsprechend den betrieblichen Vorgaben weitergeben.
04 · ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ beschreibt, wie Sicherheitszeichen und Kennzeichnungen in Arbeitsstätten eingesetzt werden. Sie unterstützt die verständliche Erkennbarkeit von Gefahren und vorgeschriebenem Verhalten. Die Kennzeichnung ist im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung und den weiteren Schutzmaßnahmen zu betrachten.
Typische Kategorien von Sicherheitszeichen
- Verbotszeichen: weisen auf ein verbotenes Verhalten hin.
- Warnzeichen: machen auf eine Gefahr aufmerksam.
- Gebotszeichen: zeigen ein vorgeschriebenes Verhalten oder die Nutzung von Schutzausrüstung an.
- Rettungs- und Erste-Hilfe-Zeichen: kennzeichnen beispielsweise Fluchtwege, Notausgänge oder Erste-Hilfe-Einrichtungen.
- Brandschutzzeichen: zeigen Standorte von Brandschutzeinrichtungen an.
- Rettungswegkennzeichnung: weist den Weg zu Notausgängen und sicheren Bereichen; Fluchtwege müssen freigehalten werden.
- Farbe und Form: sind Teil der standardisierten Bedeutung des Zeichens. Zeichen nicht verdecken, entfernen oder eigenmächtig verändern.
05 · Merksätze
- DGUV Vorschrift 1: allgemeine Prävention und Mitwirkung bei sicherem Arbeiten.
- DGUV Vorschrift 23: Unfallverhütung speziell im Wach- und Sicherungsdienst.
- ASR A1.3: Sicherheitszeichen verständlich und normgerecht einsetzen; Farbe und Form helfen bei der Zuordnung.
- Warnzeichen: Gefahr erkennen und das Verhalten anpassen; das Zeichen allein beseitigt die Gefahr nicht.
- Rettungswege: erkennen, freihalten und bei Bedarf anderen Personen verständlich zeigen.
- Immer: Gefahren erkennen, Eigenschutz beachten, andere warnen und Gefahren melden.
06 · Wissen testen
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